Bürgerentlastungsgesetz: Steuern sparen mit der Krankenversicherung
Gute Nachrichten für alle Angestellten, Selbstständigen, Freiberufler und Beamten, die eine private Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen haben: Ab sofort haben auch Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag zur PKV steuerlich geltend zu machen.