Bereits im Jahr 2005 verlangte eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes eine Novellierung des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers. Die Folge: Eine Akademisierung des Berufsstandes. Dazu wird unter anderem die Zugangsvoraussetzung neu geregelt.
Macht sich das Kind auf den Weg, unterstützt die Hebammen die werdende Mutter. Sie greift in den Geburtsvorgang nur ein, wenn es medizinisch notwendig ist. Erfahren Sie was von GKV und PKV übernommen wird.
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