Sollen Bluttests, wie der Downsyndrom-Bluttest, die Veränderungen des Erbguts und daraus folgende Behinderungen bei einem Kind vor der Geburt anzeigen, von der Krankenkasse bezahlt werden?
Macht sich das Kind auf den Weg, unterstützt die Hebammen die werdende Mutter. Sie greift in den Geburtsvorgang nur ein, wenn es medizinisch notwendig ist. Erfahren Sie was von GKV und PKV übernommen wird.
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