Betrag, mit dem sich der Arbeitgeber bei Angestellten am Krankenversicherungsbeitrag beteiligt, wird Arbeitgeberzuschuss genannt.
Privatversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser Zuschuss richtet sich nach dem Beitrag, den der Arbeitnehmer an die private Krankenversicherung bezahlt. Der Arbeitgeber übernimmt bis zu 50 Prozent der Beiträge, maximal jedoch pro Monat maxArbeitgeberanteilKVEuro (Referenzwert nicht gefunden) Euro zur privaten Krankenversicherung und maxArbeitgeberanteilPPVEuro (Referenzwert nicht gefunden) Euro zur Pflegepflichtversicherung, in Sachsen maxArbeitgeberanteilPPVSachsenEuro (Referenzwert nicht gefunden) Euro (Stand: 2021).