Den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann jeder Bürger durch Zusatzversicherungen ergänzen.
Es werden folgende GKV Zusatzversicherungen seitens der PKV unterschieden:
- Ambulante Ergänzungsversicherung
– z. B. Heilpraktiker, Sehhilfe, Vorsorge, Zuzahlungen, Hilfsmittel
Als Kostenerstattung
– bei Wahl des Kostenerstattungsprinzip - Zahnzusatzversicherung
– z. B. Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie - Stationäre Zusatzversicherung
– Wahlleistungen im Krankenhaus: Unterkunft und privatärztliche Behandlung - Krankentagegeld (mehr dazu hier)
– Absicherung des Einkommens - Krankenhaustagegeld
– Geldleistung bei Krankenhausaufenthalten - Kurtagegeld
- Auslandsreise Krankenversicherung
- Pflegetagegeld
– für die Pflegegrade 1 bis 5
– ggf,. auch Pflegekosten
– ggf. als Pflege-Bahr und auch als Aufbaustufe zum Pflege-Bahr