Lebenserhaltende Hilfsmittel sind u.a. Geräte zur künstlichen Ernährung, Atemüberwachungsmonitore, Heimdialysegeräte, Schlafapnoegeräte sowie Beatmungsgeräte.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind verordnungsfähige Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt die Erstattung von Hilfsmitteln vom Tarif ab. Der Leistungsumfang an lebenserhaltenden Hilfsmitteln kann dabei den jeweiligen Tarifbedingungen entnommen werden – diese können Aufzählungen enthalten, abschließend oder offen formuliert sein (siehe „Hilfsmittelkatalog“).