Das Primärarztprinzip ist die Auflage des Versicherers, sich bei Behandlungsbedürftigkeit zuerst an einen Hausarzt zu wenden.
Siehe Hausarztprinzip.
Das Primärarztprinzip ist die Auflage des Versicherers, sich bei Behandlungsbedürftigkeit zuerst an einen Hausarzt zu wenden.
Siehe Hausarztprinzip.