Verschiedene Möglichkeiten der Berechnung des Versicherungsjahres in der privaten Krankenversicherung:
- Das Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr: Das heißt, das erste Versicherungsjahr rechnet vom Versicherungsbeginn bis zum 31.12. Die übrigen Versicherungsjahre sind mit dem Kalenderjahr identisch.
- Das Versicherungsjahr entspricht nicht dem Kalenderjahr: Das heißt, das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn der Versicherung und dauert dann 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen oder enden immer zu diesem Zeitpunkt.