Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, müssen nicht mehr in der GKV bleiben und können sich auf Wunsch privat krankenversichern.
Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, müssen nicht mehr in der GKV bleiben und können sich auf Wunsch privat krankenversichern.