Auflösung der Restdeckungsrückstellung
Mit Erreichen des Alters 80 wird die noch verbliebene Restdeckungsrückstellung aufgelöst und kann zu einer Beitragssenkung in der Vollversicherung führen. Oftmals wird das aber nur wirklich spürbar, wenn zu diesem Zeitpunkt auch ein Tarifwechsel durchgeführt wird.