Informationspflichtenverordnung - VVG-InfoV
Durch die VersicherungsVertragsGesetzInformationspflichtenVerordnung (VVG-Info-V) werden auch ältere PKV-Kunden besonders geschützt. Bei drohender Beitragsänderungen muss der Krankenversicherer betroffenen PKV-Kunden ab 60 bis zu zehn Vorschläge zu Tarifen machen, die preiswerter sind. Außerdem ist ein Angebot zum Standardtarif oder dem Basistarif beizufügen, genauso wie ein Vorschlag zum verkaufsstärksten Tarif des vergangenen Geschäftsjahres.